Pressemitteilung

[audioplayer file=“https://inklusion-rostock.de/wp-content/uploads/mp3/pressemitt2.mp3″]

[vr_jsp]

PRESSEMITTEILUNG

 Beratung auf Augenhöhe

Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige erhalten seit dem 1. April 2018 durch den Verein Rostocker für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe e. V. Beratung sowohl in der Hansestadt als auch im Landkreis Rostock. Denn Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmte Teilhabe in der Gesellschaft. Dabei kann eine gute Beratung helfen, um sie in ihrem Recht auf Selbstbestimmung zu stärken und sie dabei zu unterstützen, individuelle Teilhabeleistungen wahrzunehmen.

Solche Beratungsangebote werden mit dem Bundesteilhabegesetz seit dem 1. Januar 2018 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung gefördert. Das Projekt folgt damit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung, das der UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde liegt. Behinderung wird nicht als individuelles Defizit verstanden: Behindert ist man nicht, behindert wird man.

In Rostock hat der Verein Rostocker für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe e. V. den Zuschlag durch das BMAS bekommen. Die vier Berater und Beraterinnen, die fast alle mit einer Behinderung leben, haben unterschiedliche Kompetenzen. Sie beraten insbesondere zu Fragen der Inklusion in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt, zum Persönlichen Budget, zur Persönlichen Assistenz, zur Hilfsmittelversorgung, dem selbstbestimmten Wohnen, aber auch zur Alltagsbewältigung und zu sozialrechtlichen Fragen. Damit ist die Anlaufstelle eine wichtige und gute Ergänzung zu der jahrzehntelangen Beratungstätigkeit der Selbsthilfeverbände. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

as Besondere an dem Beratungsangebot ist, dass es dem Peer-Counseling-Prinzip folgt. Das ist eine Beratungsmethode, bei der Betroffene Betroffene beraten und dadurch sehr gut geeignet ist, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu stärken. Die Beratung geht stets von den Interessen der Ratsuchenden aus und ist in diesem Sinne partnerschaftlich. Die Beratenden wollen den Ratsuchenden auf Augenhöhe begegnen. Diese sollen die Möglichkeit haben, die Berater auch hinsichtlich des Geschlechts auszuwählen.

Die Beratungsstelle arbeitet darüber hinaus unabhängig, neutral von Leistungsträgern und Leistungserbringern und niedrigschwellig für alle Ratsuchenden. Das Büro ist im Gemeinsamen Haus in Evershagen in Raum 1.33 zu finden und ist ab sofort wochentags von 9.00 bis 12.00 Uhr und dienstags und donnerstags darüber hinaus von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet. Am 15. Mai wird es dort eine offizielle Eröffnung geben, zu der alle Interessierten eingeladen sind.

Der 2014 gegründete Verein Rostocker für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe e. V. tritt auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention für das Recht aller Rostocker Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer oder sozialer Herkunft, von Geschlecht oder Alter – auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein. Um das zu verwirklichen, engagieren sich die Vereinsmitglieder dafür, die bestehenden Barrieren in baulichen, kommunikativen, rechtlichen und administrativen Bereichen sowie die Blockaden in den Köpfen zu überwinden. Sie verstehen sich dabei als Impulsgeber und Ansprechpartner.

Pressekontakt:

Margit Glasow
Rostocker für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe e. V.
Gemeinsames Haus
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
Tel.: 015202772735
E-Mail: info@inklusion-rostock.de

[/vr_jsp]